Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Ultraschall- und Sonographiegeräten und Erbringung von Serviceleistungen

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1. Anwendungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten im Rahmen von Verkäufen von Waren, insbesondere Ultraschall- und Sonographie-Geräten, deren Zubehör sowie der Erbringung von Serviceleistungen, insbesondere Kundendienste, Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten und Garantieverlängerungen (nachfolgend zusammen „Leistungen“ genannt) der DORMED Vertriebsgesellschaft für medizinische Systeme mbH Stuttgart (nachfolgend „DORMED“ genannt). Die AGB finden nur Anwendung, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Die AGB gelten auch für sämtliche künftigen Leistungen, auch ohne dass DORMED den Kunden im Einzelfall auf die AGB hinweist oder diese zwischen DORMED und dem Kunden erneut ausdrücklich vereinbart werden. Die jeweils gültige Fassung der AGB kann unter http://www.dormed-stuttgart.de/ abgerufen werden oder wird von DORMED auf Anfrage an den Kunden in Textform versandt.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn DORMED ihrer Geltung im Einzelfall nicht widerspricht. Dies gilt selbst dann, wenn DORMED in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn DORMED ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss und anwendbare Regelungen

(1) Die Bestellung von Leistungen durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung von DORMED in Textform oder Erbringung der Leistungen zustande. Für den Fall, dass DORMED dem Kunden ein verbindliches und zeitlich befristetes Angebot gemacht hat, kommt der Vertrag mit fristgerechter schriftlicher Annahme durch den Kunden zustande.
(3) Bei Abweichungen und Widersprüchen zwischen den anwendbaren Bestimmungen gilt folgende Rangfolge der Regelungen:

a. die Auftragsbestätigung von DORMED;
b. die Bestellung des Kunden;
c. diese AGB;
d. die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Leistungsbeschreibungen

Maßgeblich sind ausschließlich die technischen Beschreibungen der angebotenen Leistungen von DORMED. Angaben von DORMED zum Gegenstand der Leistungen, so insbesondere zu Gewicht, Maßen, Gebrauchswerten, Belastbarkeit, Toleranzen und technischen Daten sowie die Darstellung derselben sind nur annähernd maßgeblich, soweit DORMED diese nicht ausdrücklich als verbindlich kennzeichnet oder DORMED und der Kunde diese nicht schriftlich als verbindlich vereinbaren. In dem Fall, dass DORMED im Rahmen von Leistungsbeschreibungen Abbildungen verwendet, handelt es sich hierbei um Beispielabbildungen, welche insbesondere in der Farbgebung vom tatsächlichen Produkt abweichen können.

4. Lieferung und Erbringung von Leistungen

(1) Die Lieferungen von Leistungen erfolgen ab „Auslieferungsstelle“ („Ex Works“, Incoterms 2010), soweit nicht etwas anderes vereinbart ist
(2) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Leinfelden-Echterdingen, es sei denn, DORMED und der Kunde haben im Einzelfall schriftlich etwas Abweichendes vereinbart. Dies gilt auch, wenn im Einzelfall DORMED die Verpflichtung zur Anfuhr und Montage und/oder Installation übernommen hat.
(3) Von DORMED in Aussicht gestellten Fristen und Termine für die Leistungserbringung gelten nur annähernd, es sei denn, dass DORMED und der Kunde eine feste Frist oder einen festen Termin ausdrücklich in Textform vereinbart haben.
(4) Lieferfristen beginnen erst zu laufen, wenn der Kunde DORMED sämtliche für die Durchführung des Vertrages notwendigen Informationen mitgeteilt und sämtliche ihm obliegenden Mitwirkungs- und Durchführungshandlungen vorgenommen hat.
(5) Sofern Versendung der Leistungen vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe der Leistungen an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen mit dem Transport beauftragten Dritten.
(6) Versendet DORMED auf Wunsch des Kunden die Leistungen an einen anderen Ort, so erfolgt der Versand von einem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot von DORMED genannten Ort.
(7) Die Versandart, die Verpackung sowie das verwendete Verpackungsmaterial unterliegen dem pflichtgemäßen Ermessen von DORMED.
(8) Versendet DORMED die Leistungen auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr des Unterganges oder der Verschlechterung der Leistungen mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zum Transport beauftragten Dritten auf den Kunden über. Als Übergabe gilt bereits der Beginn des Verladevorganges.
(9) Verzögert sich die Übergabe der Leistungen infolge eines Umstandes, der im Einflussbereich des Kunden liegt, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem DORMED zur Lieferung der Leistungen bereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.
(10) Wird eine Lieferung auf Wunsch des Kunden oder aufgrund von Ereignissen aus dem Einflussbereich des Kunden verzögert, so ist DORMED berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat der Verzögerung, in Rechnung zu stellen.

5. Serviceleistungen - Reparatur

(1) Die Versendungskosten von Gegenständen zum Zweck der Reparatur trägt der Kunde.
(2) Reparaturen werden in den Geschäftsräumen von DORMED durchgeführt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. In dem Fall, dass die voraussichtlich dem Kunden entstehenden Reparaturkosten den Betrag von EUR 500,00 netto übersteigen, erstellt DORMED dem Kunden einen Kostenvoranschlag. Erfolgt im Anschluss an die Erstellung eines Kostenvoranschlages keine Beauftragung zur Reparatur, ist DORMED berechtigt, von dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von EUR 100,00 netto hinsichtlich der DORMED entstandenen Kosten zu verlangen. Kostenvoranschläge gelten für die Dauer von 2 Monaten.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten Preise in netto in EURO ab Werk.
(2) Zahlungen sind mit Zugang der Rechnung sofort ohne jeden Abzug fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist deren Eingang bei DORMED.
(3) Während der Dauer des Verzuges hat der Kunde auf den Kaufpreis Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu entrichten. DORMED behält sich die Geltendmachung eines höheren Zinsschadens vor.
(4) Die Preise schließen insbesondere Steuern, Zoll- /Grenzkosten sowie andere öffentliche Abgaben, Versicherungskosten, Transport- und Verladekosten sowie Verpackungskosten nicht mit ein, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(5) Bei einer Steigerung von Material- oder Rohstoffpreisen, Löhnen und Gehältern oder Herstellungskosten zwischen Vertragsschluss und Auslieferung ist DORMED berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend der Steigerung unter Berücksichtigung einer etwaigen Senkung der Preise anderer Kostengruppen anzuheben. Auf Verlangen wird DORMED dem Kunden die preisrelevanten Faktoren und deren konkrete Erhöhung darlegen.
(6) Die Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7. Eigentumsvorbehalt

(1) Das Eigentum an von DORMED an den Kunden gelieferter Waren verbleibt bis zur vollständigen Zahlung bei DORMED. In dem Fall, dass das Eigentum von DORMED durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung auf den Kunden übergeht, räumt der Kunde an dem neuen Gegenstand DORMED anteilig, dem Wert der jeweils betroffenen Waren entsprechend, Miteigentum ein. Dies betrifft insbesondere den Fall des Einbaus von Ersatzteilen im Rahmen von Serviceleistungen.
(2) In dem Fall einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren durch den Kunden tritt der Kunde bereits jetzt die aus dem Kaufvertrag gegen den Dritten dem Kunden zustehenden Zahlungsforderungen an DORMED ab.
(3) In dem Fall von Pfändungen der Vorbehaltsware nach Ziffer 7.1 durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf das Eigentum von DORMED hinweisen und DORMED unverzüglich schriftlich benachrichtigen. In diesem Zusammenhang ist der Kunde verpflichtet, DORMED zusammen mit der Benachrichtigung sämtliche erforderlichen Informationen zu übermitteln, damit DORMED ihre Eigentumsrechte gegenüber dem Dritten durchsetzen kann. Sofern der Dritte DORMED in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.

8. Geistiges Eigentum

Für den Fall, dass im Rahmen der Leistungen von DORMED dem Kunden Software überlassen wird, räumt DORMED dem Kunden an der jeweils überlassenen Software ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich auf den Zweck der Nutzung im Zusammenhang der von dem Kunden von DORMED erworbenen Leistung beschränktes Nutzungsrecht ein.

9. Sachmängel bei Leistungen

(1) Sachmängelansprüche des Kunden wegen von DORMED erbrachter Leistungen setzen voraus, dass der Kunde seinen ggf. bestehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist. Offensichtliche Qualitäts- und Mengenabweichungen muss der Kunde gegenüber DORMED unverzüglich, jedoch einer (1) Woche nach Eingang der Waren, schriftlich rügen. In dem Fall, dass der Kunde kein Kaufmann ist, sind offensichtliche Mängel binnen einer Ausschlussfrist von zwei (2) Wochen gegenüber DORMED zu rügen.
(2) Sachmängelansprüche hinsichtlich gebraucht gekaufter Waren sind ausgeschlossen.
(3) Geringfügige Abweichungen von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit, die die Verwendung der Leistungen durch den Kunden zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen, begründen keinen Mangel der Leistungen.
(4) Nach Wahl von DORMED ist DORMED in dem Fall eines Mangels zur Nachbesserung oder Nachlieferung innerhalb einer angemessenen Frist verpflichtet. Der Kunde räumt DORMED in dem Fall eines Fehlschlags der Nachbesserung ein zweites Nachbesserungsrecht innerhalb einer angemessenen Frist ein.
(5) Dem Kunden wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung eine Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ein Fehlschlagen im Sinne dieser Ziffer 9.5 liegt insbesondere vor, wenn die Nachbesserung unmöglich ist, wenn sie seitens DORMED ernsthaft und endgültig verweigert wird, wenn sie unzumutbar verzögert wird oder wenn sie dem Kunden wegen der Häufung der Mängel nicht zuzumuten ist. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(6) Ansprüche wegen Sachmängel gegen DORMED verjähren wie folgt:
a. nach 12 Monaten bei neuen Waren,
b. nach 6 Monaten bei Serviceleistungen, sofern es sich um Werkleistungen handelt.

10. Haftung, Verhinderung an der Leistungserbringung

(1) DORMED haftet uneingeschränkt bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen aufgrund des Produkthaftungsgesetzes (ProdHG) sowie bei sonstigen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.
(2) Bei durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Sach- und Vermögens-schäden haftet DORMED nur bei Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten. Vertragswesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, insbesondere also die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Lieferung, die Freiheit von Mängeln sowie die Gebrauchstauglichkeit der Leistungen.
(3) Im Falle einer Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung von DORMED auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Der Kunde ist für eine ordnungsgemäße Datensicherung selbst verantwortlich. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, eine ordnungsgemäße Datensicherung vor jeder Serviceleistung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen.
(5) Für einen von DORMED verursachten Verlust von Daten des Kunden haftet DORMED nur bei Verschulden und nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
(6) DORMED haftet nicht in dem Fall von Lieferverzögerungen und Schäden, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare und außerhalb des Einflussbereiches von DORMED liegende Ereignisse, so insbesondere Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen oder behördliche Maßnahmen, verursacht wurden.
(7) Soweit DORMED ihre Leistungsverpflichtung aus in Ziffer 10.6 genannten Gründen für einen Zeitraum von zwei (2) Monaten nicht nachkommt, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Gleiche gilt für den Kunden, wenn ihm die Abnahme der Leistungen infolge der Verzögerung durch diese Ereignisse nicht zugemutet werden kann.
(8) Eine über die in Ziffer 10.1 bis 10.6 genannte hinausgehende Haftung von DORMED auf Schadensersatz ist ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

11. Schlussvorschriften

(1) Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts anzuwenden.
(2) Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten sowie für Mahnverfahren ist der Sitz der Gesellschaft, nach Wahl der DORMED auch der Sitz der zuständigen Niederlassung von DORMED.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

 

Stand: Juni 2018