Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Ultraschall- und Sonographiegeräten und Erbringung von Serviceleistungen
1. Anwendungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Verträge über den Verkauf, die Lieferung, Installation, Wartung und den Service von Medizinprodukten im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR), einschließlich Zubehör sowie damit verbundener Software, durch die DORMED Vertriebsgesellschaft für medizinische Systeme mbH Stuttgart (nachfolgend „ DORMED “ genannt). Sie gelten zudem für Ultraschall- und Sonographie-Geräte, insbesondere deren Zubehör, sowie sämtliche hiermit im Zusammenhang stehende Serviceleistungen wie Kundendienste, Reparaturleistungen, Wartungen und Garantieverlängerungen, unabhängig davon, ob die Leistungen einmalig oder wiederholt erbracht werden. Anwendung finden diese AGB ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter http://www.dormed-stuttgart.de/ abrufbar oder wird dem Kunden auf dessen Wunsch in Textform zur Verfügung gestellt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, DORMED hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch bei vorbehaltloser Leistungserbringung durch DORMED im Kenntnisstand abweichender Bedingungen.
2. Vertragsschluss und anwendbare Regelungen
(1) Die Bestellung von Leistungen durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung von DORMED in Textform oder Erbringung der Leistungen zustande. Für den Fall, dass DORMED dem Kunden ein verbindliches und zeitlich befristetes Angebot gemacht hat, kommt der Vertrag mit fristgerechter schriftlicher Annahme durch den Kunden zustande.
(3) Bei Abweichungen und Widersprüchen zwischen den anwendbaren Bestimmungen gilt folgende Rangfolge der Regelungen:
a. die Auftragsbestätigung von DORMED;
b. die Bestellung des Kunden;
c. diese AGB;
d. die gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den vom jeweiligen Hersteller zur Verfügung gestellten technischen Unterlagen, Gebrauchsanweisungen, Sicherheitsinformationen oder sonstigen produktspezifischen Vorgaben haben die Herstellerunterlagen Vorrang. DORMED händigt dem Kunden diese Herstellerunterlagen bei Übergabe der Ware aus.
3. Leistungsbeschreibungen, bestimmungsgemäße Verwendung
(1) Maßgeblich für die Soll-Beschaffenheit, , Einsatzmöglichkeiten und Leistungsumfang der gelieferten Produkte sind ausschließlich die jeweils gültigen technischen Spezifikationen, Gebrauchsanweisungen und Produktinformationen des Herstellers sowie die technischen Beschreibungen der angebotenen Leistungen von DORMED. Abbildungen, Maße, Gewichtsangaben oder sonstige produktbezogene Informationen dienen ausschließlich der Beschreibung und stellen keine garantierten Eigenschaften dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. In dem Fall, dass DORMED im Rahmen von Leistungsbeschreibungen Abbildungen verwendet, handelt es sich hierbei um Beispielabbildungen, welche insbesondere in der Farbgebung vom tatsächlichen Produkt abweichen können.
(2) Die gelieferten Produkte dürfen ausschließlich entsprechend ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung sowie unter Einhaltung sämtlicher Herstellerangaben, Gebrauchsanweisungen und sicherheitsrelevanter Hinweise eingesetzt werden. Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung, insbesondere eigenmächtige technische Änderungen, Umbauten oder die Nutzung außerhalb der vorgesehenen medizinischen Anwendung, ist unzulässig und führt zum Ausschluss sämtlicher Gewährleistungs- und Haftungsansprüche.
4. Lieferung und Erbringung von Leistungen, Installation und Inbetriebnahme
(1) Die Lieferung erfolgt ab Werk (EXW, Incoterms® 2020), sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Leinfelden-Echterdingen, es sei denn, DORMED und der Kunde haben im Einzelfall schriftlich etwas Abweichendes vereinbart. Dies gilt auch, wenn im Einzelfall DORMED die Verpflichtung zur Anfuhr und Montage und/oder Installation übernommen hat.
(3) Von DORMED in Aussicht gestellten Fristen und Termine für die Leistungserbringung gelten nur annähernd, es sei denn, dass DORMED und der Kunde eine feste Frist oder einen festen Termin ausdrücklich in Textform vereinbart haben.
(4) Lieferfristen beginnen erst zu laufen, wenn der Kunde DORMED sämtliche für die Durchführung des Vertrages notwendigen Informationen mitgeteilt und sämtliche ihm obliegenden Mitwirkungs- und Durchführungshandlungen vorgenommen hat.
(5) Sofern Versendung der Leistungen vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe der Leistungen an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen mit dem Transport beauftragten Dritten.
(6) Versendet DORMED auf Wunsch des Kunden die Leistungen an einen anderen Ort, so erfolgt der Versand von einem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot von DORMED genannten Ort.
(7) Die Versandart, die Verpackung sowie das verwendete Verpackungsmaterial unterliegen dem pflichtgemäßen Ermessen von DORMED.
(8) Versendet DORMED die Leistungen auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr des Unterganges oder der Verschlechterung der Leistungen mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zum Transport beauftragten Dritten auf den Kunden über. Als Übergabe gilt bereits der Beginn des Verladevorganges.
(9) Verzögert sich die Übergabe der Leistungen infolge eines Umstandes, der im Einflussbereich des Kunden liegt, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem DORMED zur Lieferung der Leistungen bereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.
(10) Wird eine Lieferung auf Wunsch des Kunden oder aufgrund von Umständen aus dem Einflussbereich des Kunden verzögert, ist DORMED berechtigt, ab einem Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstandenen Kosten zu berechnen, mindestens jedoch eine monatliche Pauschale in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden begonnenen Monat der Verzögerung. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Hiervon unberührt bleiben weitergehende Rechte und Ansprüche von DORMED.
(11) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche vom Hersteller vorgesehenen Wartungs-, Prüf- und Inspektionsintervalle einzuhalten. Unterlässt der Kunde erforderliche Wartungsmaßnahmen oder setzt er Produkte trotz erkannter Mängel weiter ein, ist eine Haftung von DORMED ausgeschlossen.
5. Medizinproduktrechtliche Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde verpflichtet sich, DORMED unverzüglich und vollständig über sämtliche Fehlfunktionen, Leistungsabweichungen, sicherheitsrelevante Vorkommnisse sowie Verdachtsfälle im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) schriftlich zu informieren. Hierzu zählen insbesondere Meldungen im Rahmen des Vigilanzsystems sowie alle Informationen, die für die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Medizinprodukte relevant sind. Der Kunde stellt sicher, dass ihm bekannt werdende Vorkommnisse auch an die zuständigen Behörden gemeldet werden, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. sicherheitsrelevante Vorkommnisse oder Verdachtsfälle im Sinne der MDRR zu informieren.
(2) Der Kunde unterstützt DORMED bei Rückrufen, Sicherheitskorrekturmaßnahmen und behördlichen Anordnungen, insbesondere durch Bereitstellung der betroffenen Produkte, Mitteilung von Seriennummern und Offenlegen relevanter Einsatzdokumentationen, Duldung aller gesetzlich erforderlichen und behördlich angeordneten Prüfungen, Inspektionen und Maßnahmen sowie Weiterleitung von wichtigen Informationen an Dritte (z.B. nachgelagerte Anwender).
6. Serviceleistungen - Reparatur
(1) Die Kosten für die Versendung und Rücksendung von Gegenständen zum Zweck der Reparatur trägt der Kunde in vollem Umfang.
(2) Reparaturen werden grundsätzlich in den Geschäftsräumen von DORMED durchgeführt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Übersteigen die voraussichtlichen Kosten der Reparatur (netto) 500 EUR, wird der Kunde von DORMED unverzüglich informiert und erhält ein kostenpflichtiges Angebot (Kostenvoranschlag). Erfolgt nach Erstellung des Kostenvoranschlags keine Beauftragung der Reparatur durch den Kunden, ist DORMED berechtigt, eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 100 EUR netto hinsichtlich der DORMED entstandenen Kosten zu verlangen. Kostenvoranschläge gelten als unverbindlich und haben eine maximale Gültigkeit von zwei Monaten. Gerät der Kunde mit der Annahme oder Abholung des reparierten Gegenstandes in Verzug, ist DORMED berechtigt, für die Lagerung eine pauschale monatliche Gebühr in Höhe von 0,5 % des Nettoauftragswertes, mindestens jedoch 50 EUR pro angefangenem Monat, in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Alle weitergehenden gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche und Rechte von DORMED, insbesondere Zurückbehaltungsrechte und gesetzliche Pfandrechte, bleiben unberührt.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten alle Preise von DORMED netto in EURO ab Werk (EXW, Incoterms® 2020). Preisabweichungen, insbesondere bei Lieferungen oder Leistungen ins Ausland, bedürfen der vorherigen schriftlichen Bestätigung durch DORMED.
(2) Zahlungen sind mit Zugang der Rechnung sofort ohne jeden Abzug fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist deren Eingang auf dem angegebenen Geschäftskonto von DORMED. DORMED ist berechtigt, Teilleistungen gesondert abzurechnen und sämtliche Zahlungsforderungen jederzeit an Dritte abzutreten.
(3) Während der Dauer des Verzuges hat der Kunde auf den Kaufpreis Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu entrichten. DORMED behält sich die Geltendmachung eines höheren Zinsschadens vor und kann bei Zahlungsverzug sämtliche noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen zurückbehalten.
(4) Die Preise schließen insbesondere Steuern, Zoll- /Grenzkosten sowie andere öffentliche Abgaben, Versicherungskosten, Transport- und Verladekosten sowie Verpackungskosten nicht mit ein, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde trägt sämtliche aus dem Vertrag anfallenden Nebenkosten.
(5) Bei einer Steigerung von Material- oder Rohstoffpreisen, Löhnen und Gehältern oder Herstellungskosten zwischen Vertragsschluss und Auslieferung ist DORMED berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend der Steigerung unter Berücksichtigung einer etwaigen Senkung der Preise anderer Kostengruppen anzupassen. Auf Verlangen wird DORMED dem Kunden die preisrelevanten Faktoren und deren konkrete Erhöhung darlegen.
(6) Die Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche durch DORMED schriftlich anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Eigentumsvorbehalt
(1) Das Eigentum an von DORMED an den Kunden gelieferten Waren verbleibt bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bei DORMED. In dem Fall, dass das Eigentum von DORMED durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung auf den Kunden übergeht, räumt der Kunde an dem neuen Gegenstand DORMED anteilig, dem Wert der jeweils betroffenen Waren entsprechend, Miteigentum ein. Dies betrifft insbesondere den Fall des Einbaus von Ersatzteilen im Rahmen von Serviceleistungen.
(2) In dem Fall einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren durch den Kunden tritt der Kunde bereits jetzt die aus dem Kaufvertrag gegen den Dritten dem Kunden zustehenden Zahlungsforderungen, einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrentverhältnissen, an DORMED ab.
(3) In dem Fall von Pfändungen der Vorbehaltsware nach Ziffer 8.1 durch Dritte, sonstigen Eingriffen Dritter oder bei Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden muss der Kunde auf das Eigentum von DORMED hinweisen und DORMED unverzüglich schriftlich benachrichtigen. In diesem Zusammenhang ist der Kunde verpflichtet, DORMED zusammen mit der Benachrichtigung sämtliche erforderlichen Informationen zu übermitteln, damit DORMED ihre Eigentumsrechte gegenüber dem Dritten durchsetzen kann. Sofern der Dritte DORMED in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.
9. Geistiges Eigentum, Software-Programme
(1) Alle Schutzrechte, insbesondere Urheber-, Marken-, Design- und Patentrechte an der im Rahmen der Leistungen von DORMED überlassenen Software (einschließlich Software von Herstellern und von Drittanbietern als Teil des Programmprodukts) verbleiben ausschließlich bei DORMED, dem Hersteller oder deren Lizenzgebern. Der Kunde erhält hieran lediglich eine persönliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung einer Kopie des Programmprodukts, und zwar ausschließlich zur dauerhaften Nutzung auf demjenigen Endbenutzerprodukt, das von DORMED an den Kunden verkauft wurde.
(2) Ein Eigentumsrecht am Programmprodukt wird nicht übertragen; der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, zu bearbeiten, zu verändern oder sie ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Rechtsinhabers aus dem Land, in dem ihm die Software zur Verfügung gestellt wurde, weiterzugeben. Jegliche Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe oder Dekompilierung der Software ist untersagt, sofern dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Hinweise auf Schutzrechte von DORMED, dem Hersteller oder Dritten nicht zu entfernen oder zu verändern und jeden Missbrauch oder Verdacht einer Schutzrechtsverletzung unverzüglich an DORMED zu melden. Verstöße gegen die Lizenzbedingungen führen zum Verlust sämtlicher Nutzungsrechte, ohne dass hierdurch weitergehende Ansprüche des Kunden entstehen.
(4) Im Fall einer Schutzrechtsverletzung durch Produkte Dritter übernimmt DORMED nach eigener Wahl die Nachbesserung, Ersatzlieferung oder verschafft dem Kunden auf eigene Kosten ein Nutzungsrecht, soweit DORMED hierfür haftet . Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
10. Sachmängel bei Leistungen
(1) Für Kunden, die Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) sind, setzen Sachmängelansprüche wegen von DORMED erbrachter Leistungen voraus, dass sie ihren Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen sind. Offensichtliche Qualitäts- und Mengenabweichungen sind gegenüber DORMED unverzüglich, spätestens innerhalb einer (1) Woche nach Eingang der Waren, schriftlich zu rügen. Für Kunden, die keine Kaufleute sind, gilt: OffensichtlicheMängel sind gegenüber DORMED innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen; unterbleibt dies, sind Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen.
(2) Sachmängelansprüche hinsichtlich gebraucht gekaufter Waren sind ausgeschlossen.
(3) Gesetzliche Rückruf-, Sicherheits- oder Korrekturmaßnahmen stellen keinen Sachmangel dar, sofern diese auf Herstelleranordnungen oder behördlichen Vorgaben beruhen. Im Fall eines solchen Rückrufs, einer Sicherheitsmaßnahme oder Korrekturmaßnahme, die gesetzlich vorgeschrieben ist, stehen dem Kunden keine weiteren Gewährleistungsrechte zu, es sei denn, die Maßnahme ist unmittelbar durch ein Verschulden von DORMED verursacht. Die gesetzlichen Rechte des Kunden im Fall einer fehlerhaften Umsetzung oder Missachtung solcher Maßnahmen durch DORMED bleiben unberührt.
(4) Geringfügige Abweichungen von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit stellen nur dann keinen Mangel dar, wenn sie für den Kunden unerheblich sind und die Tauglichkeit der Leistungen zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Gesetzliche Rechte des Kunden bei erheblichen Abweichungen bleiben unberührt.
(5) Die Nacherfüllung nach den §§ 437 Nr.1, 439 BGB hat innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist zu erfolgen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie von DORMED ernsthaft und endgültig verweigert, verzögert sie sich in unangemessener Weise oder ist sie für den Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. (6) Dem Kunden wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung eine Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ein Fehlschlagen im Sinne dieser Ziffer 10.6 liegt insbesondere vor, wenn die Nachbesserung unmöglich ist, wenn sie seitens Schadenersatz kann der Kunde nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen von Ziffer 11 verlangen.
(6) Ansprüche wegen Sachmängeln gegen DORMED verjähren wie folgt:
a. nach 12 Monaten bei neuen Waren,
b. nach 12 Monaten bei Serviceleistungen, sofern es sich um Werkleistungen handelt.
11. Haftung, Verhinderung an der Leistungserbringung
(1) DORMED haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes (ProdHG).
(2) Für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet DORMED ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Vertragswesentlich sind nur solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde typischerweise vertrauen darf.
(3) Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von DORMED auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(4) Der Kunde ist für eine ordnungsgemäße Datensicherung selbst verantwortlich. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, eine ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherung vor jeder Serviceleistung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen.
(5) Für einen von DORMED verursachten Verlust von Daten des Kunden haftet DORMED nur bei eigenem Verschulden und ausschließlich bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung der Daten angefallen wäre; im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(6) DORMED haftet nicht in dem Fall von Lieferverzögerungen und Schäden, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare und außerhalb des Einflussbereiches von DORMED liegende Ereignisse, insbesondere Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen oder behördliche Maßnahmen, verursacht wurden.
(7) Soweit DORMED ihre Leistungsverpflichtung aus in Ziffer 11.6 genannten Gründen für einen Zeitraum von zwei (2) Monaten nicht nachkommt, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Gleiche gilt für den Kunden, wenn ihm die Abnahme der Leistungen infolge der Verzögerung durch diese Ereignisse nicht zugemutet werden kann.
(8) Eine über die in Ziffer 11.1 bis 11.6 genannte hinausgehende Haftung von DORMED auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben hiervon unberührt.
(9) Eine Haftung von DORMED ist ausgeschlossen, soweit Schäden auf unsachgemäße Bedienung, Nichtbeachtung der Herstellerangaben oder eine Verletzung der dem Kunden obliegenden Mitwirkungs- und Informationspflichten zurückzuführen sind. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DORMED, auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften beruhen.
12. Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, DORMED von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich behördlicher oder regulatorischer Forderungen, freizustellen, die dadurch entstehen, dass der Kunde die bestimmungsgemäße Verwendung der gelieferten Produkte, die Herstellerangaben, die Gebrauchsanweisungen oder die ihn treffenden medizinproduktrechtlichen Mitwirkungspflichten nicht einhält. Die Freistellung umfasst insbesondere auch die Übernahme sämtlicher Kosten und Aufwendungen von DORMED (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten), die im Zusammenhang mit einer solchen Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Schadensersatz- und Freistellungsrechte von DORMED bleiben hiervon unberührt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat oder DORMED ein eigenes Verschulden trifft.
13. Datenschutz
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass DORMED im Rahmen der Lieferung, Installation, Wartung, Service und Rückverfolgbarkeit personenbezogene Daten gemäß den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR), verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung, der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (insbesondere im Medizinprodukterecht und der MDR), der Dokumentation, der Qualitätssicherung sowie der Erfüllung von Rückverfolgbarkeits-, Melde- oder Informationspflichten.
(2) DORMED ist berechtigt, zur Zweckerfüllung und im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die erforderlichen Daten (einschließlich personenbezogener Daten von Mitarbeitern des Kunden oder etwaiger Patienten im Rahmen gesetzlicher Vorgaben) zu speichern, zu übermitteln und an beauftragte Dritte (z.B. Hersteller, Lieferanten, Wartungs- und Softwarepartner, Transportdienstleister oder Behörden) weiterzugeben, soweit dies zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und im berechtigten Interesse von DORMED erforderlich ist.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und sonstige Betroffene rechtzeitig und in geeigneter Form über die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe ihrer Daten durch DORMED in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und etwaige notwendige Rechtsgrundlagen, Wünsche und Einwilligungen beizubringen.
(4) DORMED sichert zu, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten zu ergreifen und beauftragte Dritte entsprechend sorgfältig auszuwählen und datenschutzrechtlich zu verpflichten.
(5) Es gelten die Rechte der Betroffenen gemäß Art. 15 ff. DSGVO. Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Rechten der Betroffenen können jederzeit bei DORMED in Textform angefordert werden.
(6) Weitere Informationen und die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung können unter www.dormed-stuttgart.de/datenschutz abgerufen werden. DORMED behält sich die jederzeitige Anpassung der Datenschutzhinweise vor, um insbesondere Gesetzesänderungen, behördliche Vorgaben oder organisatorische Anpassungen umzusetzen.
14. Schlussvorschriften
(1) Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts anzuwenden. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
(2) Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten sowie für Mahnverfahren ist nach ausdrücklicher Wahl der DORMED ausschließlich der Sitz der Gesellschaft oder der Sitz der zuständigen Niederlassung von DORMED.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Stand: Januar 2026